Die neue Datenschutz-Grundverordnung wird den Umgang mit personenbezogenen Daten verändern und bringt empfindliche Strafen bei Nichteinhaltung mit sich
Die neue Datenschutz-Grundverordnung wird den Umgang mit personenbezogenen Daten verändern und bringt empfindliche Strafen bei Nichteinhaltung mit sich
2018 wird die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft treten.
Diese wird die Rahmenbedingungen für Erfassung, Verwendung und Übertragung personenbezogener Daten ändern. Sie müssen zukünftig nicht nur nachvollziehen und beweisen, wo Ihre personenbezogenen Daten archiviert sind, sondern möglicherweise auch die Art und Weise verändern, wie Sie diese bisher erfasst haben.
Datenverantwortliche müssen zukünftig Fristen zur Bereitstellung von Informationen an Privatpersonen (Datensubjekten) einhalten - Sanktionen bei Nichteinhaltung von Richtlinien werden dabei auf eine neue Ebene gebracht. Eventuell müssen Sie über die Einführung eines Datenschutzbeauftragten nachdenken.
Bereiten Sie sich mithilfe unserer Unterlagen rechtzeitig auf das neue Gesetz vor.
Wählen Sie ein Thema und kontaktieren Sie uns gerne bei Beratungsbedarf.

So stellen Sie sich auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein
Unser kurzer Leitfaden gibt Ihnen praktische Tipps, um Ihr Unternehmen mithilfe von zwölf Schritten auf das strenger regulierte Umfeld vorzubereiten.

Der Umgang mit personenbezogenen Daten gemäß der DSGVO
Erhalten Sie Klarheit über das “Recht auf Vergessen“, die Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie unter anderem zum Recht auf Datenübertragbarkeit.

Bereiten Sie sich auf das neue EU-Datenschutzgesetz vor (Whitepaper)
Holen Sie sich Expertenrat mit diesem Dokument, um der zunehmenden Komplexität des Datenschutzgesetzes zu begegnen und auch zukünftig sicherzustellen, dass Sie Gesetze zu Aufbewahrungsrichtlinien und Informationszugriff einhalten.
