Kreislaufwirtschaft – die aktuelle Gesetzeslage

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Weltweit nehmen Gesetzgeber das Thema Elektroschrott ins Visier. Das ist besonders für die IT-Branche relevant.

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Kreislaufwirtschaft – die aktuelle Gesetzeslage

Im herkömmlichen linearen Wirtschaftsmodell gehen die im Produktionsprozess eingesetzten Ressourcen irgendwann einfach verloren. Als nachhaltige Alternative setzt sich weltweit immer mehr das Prinzip der Kreislaufwirtschaft durch.

Dabei werden Produkte so lange wie möglich verwendet, um sie bestmöglich auszunutzen. Sind sie nicht mehr brauchbar, werden die enthaltenen Materialien rückgewonnen und wiederverwendet. Das ist insbesondere für die IT-Branche relevant, die erhebliche Mengen Elektroschrott produziert. Doch die gesetzliche Lage ist komplex.

In diesem Artikel stellen wir eine Reihe von Verordnungen, Richtlinien und Gesetzen vor, die in verschiedenen Regionen gelten bzw. bald gelten könnten. Zwar lassen sich Trends erkennen, aber die Regeln können sich jederzeit ändern, und viele Länder müssen ihre Pläne erst noch in Gesetzesentwürfen festhalten. Websites wie DigWatch und das Ausbildungs- und Forschungsinstitut der Vereinten Nationen können helfen, die aktuellen Entwicklungen im Blick zu behalten.

Europäische Union

Die EU hat sich mit mehreren Richtlinien und Verordnungen als aktivste Verfechterin der Kreislaufwirtschaft etabliert.

Das 1992 in Kraft getretene Basler Übereinkommen ist ein internationales Abkommen, das den grenzüberschreitenden Transport gefährlicher Abfälle insbesondere von Industriestaaten in Entwicklungsländer einschränken soll. Es hat außerdem ein umweltgerechtes Abfallmanagement eingeführt, das auf Vermeidung und Verwertung ausgerichtet ist. Ein Kernelement des Übereinkommens: Länder, in die gefährliche Abfälle verbracht werden, müssen über den Import informiert werden und einwilligen.

Die WEEE-Richtlinie (Waste from Electrical and Electronic Equipment) legt Vorgaben für das Sammeln, Recyceln und Verwerten aller Arten von Elektro- und Elektronikprodukten fest, darunter auch IT-Geräte. Damit sollen der Elektroschrott reduziert und die in den Lebenszyklus elektronischer Geräte involvierten Unternehmen zu umweltschonendem Handeln angehalten werden.

Die Richtlinie fördert die Entwicklung und Herstellung von Elektronik, die sich leichter reparieren, aufrüsten, wiederverwenden, zerlegen und recyceln lässt. Außerdem formuliert sie Ziele für spezielle Rücknahmeeinrichtungen und legt Quoten für das Recycling und die Verwertung des gesammelten Abfalls fest.

Die Ökodesign-Richtlinie definiert verbindliche Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte, die innerhalb der EU verkauft werden. Sie gilt als Eckpfeiler der EU-Politik zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit von Produkten und nimmt dabei vorrangig die Energieeffizienz ins Visier. Aber auch andere Umweltaspekte wie Ressourceneffizienz und die Reduktion gefährlicher Stoffe werden berücksichtigt. Die Richtlinie zielt darauf ab, mit energieeffizientem, ressourcensparendem Design die von Produkten ausgehende Umweltbelastung zu verringern.

Der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft soll im Rahmen des europäischen Green Deal dafür sorgen, dass die EU-Wirtschaft nachhaltiger wird. Er zielt darauf ab, in allen Branchen (darunter auch Elektronik) Kreislaufprinzipien zu etablieren. Das „Recht auf Reparatur“ gibt Anreize, langlebigere und einfacher reparierbare Produkte zu entwickeln. Auf den ersten Plan von 2015 folgte 2020 eine aktualisierte Fassung mit Initiativen für den gesamten Produktlebenszyklus: umweltverträgliches Design, Kreislaufwirtschaftsprozesse, nachhaltige Rohstoffnutzung sowie Regeln zur Abfallvermeidung und Ressourcenverwertung in der EU.

USA

Ein landesweit gültiges Gesetz zur Kreislaufwirtschaft und zum Elektroschrott gibt es in den USA nicht. Jeder Bundesstaat legt eigene Regeln fest.

In vielen Fällen ähneln sich diese Vorschriften. In Kalifornien, New York und Illinois erlassene Elektroschrott-Recyclinggesetze beispielsweise verpflichten Hersteller dazu, für das Sammeln und Recyceln entsorgter Elektronikgeräte aufzukommen. Der kalifornische Electronic Waste Recycling Act hat 2003 eine Gebühr eingeführt, die beim Verkauf elektronischer Geräte wie Fernseher oder Computerbildschirme erhoben wird. Mit diesen Mitteln werden Sammel- und Recyclingstellen für das gesetzeskonforme Elektroschrottmanagement finanziert.

Der Electronic Equipment Recycling and Reuse Act des Bundesstaats New York verpflichtet Hersteller dazu, Privatpersonen, Schulen, Kommunen, Kleinunternehmen und gemeinnützigen Organisationen ein kostenloses Elektroschrott-Recycling mit einfachen Rücksende- oder Abgabemöglichkeiten bereitzustellen.

Die US-Umweltschutzbehörde EPA unterstützt verschiedene Initiativen und Partner bei der Förderung eines nachhaltigen Rohstoffmanagements und umweltverträglichen Elektroschrott-Recyclings. Eine Datenbank mit den Gesetzen aller Bundesstaaten findet sich beim Electronics Recycling Coordination Clearinghouse.

Asien-Pazifik

Die Länder dieser Region bemühen sich in letzter Zeit verstärkt um Regulierung – vermutlich, weil etwa 80 % des Elektroschrotts aus den USA und anderen Ländern nach Asien transportiert wird, insbesondere in Entwicklungsländer, die gegen die Entsorgung auf der Deponie keine wirksame rechtliche Handhabe besitzen.

Chinas Gesetz über das Recycling elektrischer und elektronischer Produkte überträgt Herstellern und Importeuren elektronischer Waren die Verantwortung für das Recycling. Es schreibt außerdem die Einrichtung eines speziellen Fonds vor, der von Herstellern und Beziehern der entsprechenden Produkte zu finanzieren ist und die Kosten des Elektroschrott-Recyclings decken soll. Ein 2021 aufgestellter Plan greift noch weiter und legt quantitative Ziele fest, die bis 2025 erreicht werden sollen. Kritiker merken jedoch an, dass sich die Durchsetzung vor Ort als schwierig erweist.

Das japanische Law for Promotion of Effective Utilization of Resources, das 1991 in Kraft trat und seitdem mehrere Male überarbeitet wurde, zielt auf die nachhaltige Nutzung von Ressourcen ab – unter anderem durch Reduktion, Wiederverwendung und Recycling. Es gilt für eine große Bandbreite an Produkten, darunter auch Elektronik. Der Act on Promotion of Recycling of Small Waste Electrical and Electronic Equipment bezieht sich speziell auf das Sammeln und Recyceln kleinerer elektronischer Geräte wie Mobiltelefone, Digitalkameras und tragbare Musik-Player.

Die Elektroschrott-(Management-)Regeln Indiens wurden 2022 auf alle Arten von IT-Geräten ausgeweitet. Hersteller elektronischer Waren sind danach verpflichtet, Elektroschrott zu sammeln und zu recyceln. Das geschieht über ein EPR-System (Extended Producer Responsibility), das den Herstellern eine erweiterte Verantwortung für die Aufbereitung bzw. Entsorgung von Post-Consumer-Produkten überträgt und auch Anreize setzt, die Umweltverträglichkeit bereits beim Design der Produkte zu berücksichtigen.

Was die Zukunft bringen könnte

Einige Länder, darunter auch Deutschland, Österreich und die Schweiz, bereiten die Einführung eines digitalen Produktpasses für die Nachverfolgung von Elektronikprodukten vor. Ein solcher Pass enthält in digitaler Form Informationen über die Herkunft, Spezifikationen und Verwendung eines Produkts – zum Beispiel die Zusammensetzung, Reparierbarkeit, Zerlegung und fachgerechte Entsorgung am Ende der Nutzungsdauer – und soll den Herstellern helfen, in globalen Lieferketten verantwortungsvolle Praktiken sicherzustellen.

Die Gesetzgeber bieten zunehmend auch Anreize für Geschäftsmodelle, die das Prinzip der Kreislaufwirtschaft beachten. So können Product-as-a-Service-Angebote oder Leasing für eine längere Nutzung von IT-Geräten sorgen und die Abfallmenge reduzieren. Beliebt sind beispielsweise Steuervergünstigungen, Fördermittel, Subventionen, Bevorzugung bei öffentlichen Aufträgen, flexible Compliance-Optionen, Zertifizierungen, Zugang zu Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen und andere Anreize für nachhaltige Entwicklung und Bereitstellung. Dadurch wird die Compliance für die Unternehmen kostengünstiger und weniger aufwendig.

Die Compliance ist für IT-Abteilungen kein Ziel, sondern ein Prozess. In welchen Ländern ein Unternehmen tätig ist, welche Arten von Produkten es herstellt und einsetzt und wie viel Risiko es tolerieren kann – all das sind Faktoren, die in die Strategie einfließen. Wer sich beim Zurechtfinden in diesem zunehmend komplexen Umfeld unterstützen lassen möchte, kann auf unabhängig zertifizierte Partner für das verantwortungsvolle Recyceln und Wiederverwenden von Elektronik zurückgreifen. Iron Mountain Asset Lifecycle Management ist eine R2v3-zertifizierte Lösung, die sich der Kreislaufwirtschaft verpflichtet hat und in über 30 Ländern auf 6 Kontinenten ITAD-Services anbietet. Weitere Informationen finden Sie unter ironmountain.com/de-de/ITAD.