Digital Jetzt Bundesförderung für die digitale Zukunft

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Stark in die Zukunft mit der Förderung Digital Jetzt für KMU und Iron Mountain

30. November 202310 Min.
Europäische Konsulate erhalten Anstoß und Finanzmittel zur Umstellung auf papierloses Arbeiten

Die digitale Transformation ist längst kein Zukunftsszenario mehr, sondern ein essenzieller Bestandteil unserer Gegenwart. Die Bundesregierung Deutschlands hat dies erkannt und mit der „Digital Jetzt"-Förderung ein wegweisendes Instrument geschaffen, um Unternehmen bei der Digitalisierung zu unterstützen.

Die bedeutung der digitalisierung

Die digitale Revolution hat unsere Lebensweise in nahezu allen Bereichen verändert. Ob im Gesundheitswesen, in der Bildung, im Handel oder in der Industrie – digitale Technologien bieten immense Chancen, um Abläufe effizienter zu gestalten, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und Innovationen voranzutreiben. Unternehmen, die diese Potenziale nicht nutzen, laufen Gefahr, den Anschluss zu verlieren und im globalen Wettbewerb zurückzufallen.

Die „digital jetzt”- förderung

Um die digitale Transformation aktiv voranzutreiben und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das Förderprogramm „Digital Jetzt" ins Leben gerufen. Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe dabei, ihre Prozesse zu digitalisieren und in moderne Technologien zu investieren.

Ziel der „Digital Jetzt“-Förderung ist es, Unternehmen den Zugang zu digitalen Technologien zu erleichtern und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche digitale Transformation zu schaffen. Dabei stehen vor allem Maßnahmen im Fokus, die die Prozesse optimieren, die IT-Sicherheit verbessern und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer digitalen Kompetenz weiterbilden.

Erfahren Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mehr zum Thema „Digital Jetzt”.
Hier geht’s zum Onlineauftritt

Digitalisierung als investition in die zukunft

Die Förderung „Digital Jetzt" bietet für Unternehmen eine Reihe von konkreten Vorteilen und Chancen, die ihre digitale Transformation und Wettbewerbsfähigkeit stärken.

  • Wettbewerbsvorteil: Die Einführung digitaler Technologien kann Unternehmen einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil verschaffen. Durch eine effizientere Organisation, verbesserte Kundeninteraktion und innovative Geschäftsmodelle können sie sich am Markt differenzieren und ihre Position stärken.
  • Innovationsförderung: Die Förderung ermöglicht es Ihnen, innovative Lösungen einzuführen und neue Technologien zu nutzen. Dadurch können Sie neue Produkte oder Dienstleistungen entwickeln, die den Bedürfnissen der Kund:innen entsprechen und ihre Marktstellung verbessern.
  • Kundenbindung und Kundenservice: Digitale Technologien bieten vielfältige Möglichkeiten, die Kundeninteraktion und den Kundenservice zu verbessern. Unternehmen können personalisierte Angebote bereitstellen, schneller auf Kundenanfragen reagieren und somit die Kundenzufriedenheit steigern.
  • IT-Sicherheit und Datenschutz: Die „Digital Jetzt"-Förderung unterstützt nicht nur die Einführung digitaler Technologien, sondern auch die Verbesserung der IT-Sicherheit und des Datenschutzes. Dies hilft Unternehmen, ihre Daten und die ihrer Kunden besser zu schützen und Vertrauen aufzubauen.<
  • Nachhaltigkeit und Umweltschutz: Digitale Lösungen können Unternehmen dabei helfen, papierbasierte Proze sse zu reduzieren und somit einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Dies ist nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern kann auch Kosten einsparen.
  • Strategische Ausrichtung: Die Förderung „Digital Jetzt" setzt voraus, dass Unternehmen einen konkreten Digitalisierungsplan vorlegen. Dadurch werden sie dazu angeregt, ihre digitale Strategie zu entwickeln und sich langfristig auf die Herausforderungen der digitalen Zukunft vorzubereiten.

Insgesamt bietet die „Digital Jetzt"-Förderung den Unternehmen eine wertvolle Möglichkeit, ihre digitale Transformation voranzutreiben und von den Chancen der Digitalisierung zu profitieren. Die finanzielle Unterstützung, kombiniert mit den anderen Vorteilen, ermöglicht es den Unternehmen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und für die Zukunft gerüstet zu sein.


So erhalten sie die förderung „digital jetzt”

  • Digitalisierungsplan erstellen: Detaillierte Aufstellung, was digitalisiert werden soll und in welchem Rahmen (Ablauf, Aufwand, Zeit, Kosten etc.)
  • Der Zufall entscheidet: Antragskontingent wird per Zufall an teilnehmende Unternehmen verteilt
  • Antrag online stellen: Registrierung im Förderportal, Ausfüllen und Einreichen des Antragsformulars inkl. Digitalisierungsplan
  • Prüfung und Bewilligung: Plan wird eingehend geprüft und Förderbescheid nach Bewilligung zugestellt
  • Digitalisierung starten: Start der Umsetzung Ihrer Pläne und Investitionen, z. B. Hard- und Software, Systemlandschaften oder Weiterbildungen für Mitarbeitende
  • Prüfung und Auszahlung: Alles wird auf Richtigkeit geprüft und Ihre Förderung wird ausgezahlt
  • Verwendungsnachweis: Alle Nachweise werden im Förderportal hinterlegt, inkl. Rechnungen und Verwendungsbelege

WAS SIE WISSEN SOLLTEN

WAS SIE WISSEN SOLLTEN
Mittelständische Unternehmen haben die Chance, vom BMWK einen nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss für ihre digitale Transformation zu erhalten. Erfüllen sie die Voraussetzungen, können sie sich im Antragsportal des Förderprogramms registrieren und ihre Unterlagen einreichen. Per Zufall wird ausgewählt, welche Unternehmen einen Anteil am monatlichen Förderkontingent bewilligt bekommen.
Was wird bei „Digital Jetzt“ gefördert?
Die „Digital Jetzt“-Förderung unterstützt Unternehmen auf ihrem Weg zur Digitalisierung. Das umfasst beispielsweise Zuschüsse für Hard- und Software sowie die Verbesserung des digitalen Know-hows ihres Personals. Mehr Informationen erhalten Sie unter „Investitionen in Digitalisierung“.
Wer kann die „Digital Jetzt“-Förderung beantragen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

In Deutschland ansässige mittelständische Unternehmen mit nicht mehr als 499 Beschäftigten aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe) können die „Digital Jetzt“-Förderung beantragen. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:

Unternehmen dürfen ihr Digitalisierungsprojekt zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht gestartet haben. Nach der Bewilligung müssen sie es innerhalb von 12 Monaten umsetzen. Die Fragen im Förderantrag müssen sie vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen und dazu ihren Digitalisierungsplan einreichen. Dieser muss die folgenden Punkte enthalten:

  • Beschreibung des gesamten Digitalisierungsvorhabens
  • Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen
  • Aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen
  • Darstellung, wie das Unternehmen durch die Maßnahmen effizienter gestaltet werden kann, neue Geschäftsfelder erschlossen werden können, ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder die Marktposition gestärkt wird

Die Verwendung der Fördermittel muss außerdem mithilfe von Belegen nachgewiesen werden.

Was fällt unter Investitionen in Digitalisierung?
Das Programm der „Digital Jetzt“-Förderung besteht aus zwei Fördermodulen:

Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien"

Das 1. Fördermodul zielt darauf ab, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre digitalen Kapazitäten zu stärken, indem sie in Soft- und Hardware investieren. Diese Investitionen sollen insbesondere die interne und externe Vernetzung des Unternehmens fördern.

Gefördert werden konkret benannte Investitionen in digitale Technologien sowie damit verbundene Prozesse und Veränderungen im Unternehmen. Hierbei stehen insbesondere folgende Aspekte im Fokus: datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik und IT-Sicherheit und Datenschutz

Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden"

Das 2. Fördermodul zielt darauf ab, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Beschäftigten im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden.

Gefördert werden Investitionen, die die Qualifizierung der Mitarbeitenden verbessern, insbesondere in den folgenden Bereichen: digitale Strategie im Unternehmen, IT-Sicherheit und Datenschutz, digitales Arbeiten und digitale Basiskompetenzen.

Durch die beiden Module der „Digital Jetzt“-Förderung sollen Unternehmen gestärkt werden, um den Herausforderungen der digitalen Transformation erfolgreich zu begegnen. Die Investition in digitale Technologien und die Qualifizierung der Mitarbeitenden trägt dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und die Potenziale der digitalen Zukunft optimal zu nutzen.
Was passiert nach der Bewilligung?
Die Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahme muss in der Regel innerhalb von zwölf Monaten nach Bewilligung der Fördermittel beginnen. Es ist wichtig, dass die Unternehmen nach Abschluss der Maßnahme den Aufwandsnachweis für das Förderprogramm „Digital Jetzt" hochladen.

Diese Frist von zwölf Monaten dient dazu, sicherzustellen, dass die geförderten Unternehmen die Digitalisierungsprojekte zeitnah umsetzen und die damit verbundenen Vorteile schnellstmöglich nutzen können. Die zeitliche Begrenzung soll eine effiziente Verwendung der Fördermittel gewährleisten und die Realisierung der Digitalisierungsmaßnahmen nicht unnötig verzögern.

Nach Abschluss der Investitionen und der erfolgreichen Umsetzung der Digitalisierungsprojekte müssen die Unternehmen den Aufwandsnachweis im Förderportal für „Digital Jetzt" hochladen. Dieser Nachweis dient dazu, die Verwendung der Fördermittel zu überprüfen und sicherzustellen, dass die finanzielle Unterstützung gemäß den Förderrichtlinien korrekt verwendet wurde.
Wie hoch ist die Förderung?
Die „Digital Jetzt“-Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt, der die begünstigten Unternehmen nicht zur Rückzahlung verpflichtet. Die maximale Höhe der Förderung beläuft sich in der Regel auf 50.000 Euro pro Unternehmen.
Bis wann läuft das Förderprogramm „Digital Jetzt“?
Bis zum 31. Dezember 2023.
Welche Investitionen können mit „Digital Jetzt“ nicht gefördert werden?

Nicht förderfähig sind:

  • Investitionen, die als Ersatz beschafft werden sollen oder routinemäßig von den Unternehmen selbst geleistet werden können, wie zusätzliche Computer oder neue Software ohne grundlegende neue Funktionen.
  • Die erstmalige Grundausstattung mit Informations- und Kommunikationstechnologie.
  • Maßnahmen, die bereits von der EU, dem Bund oder den Ländern anderweitig gefördert werden.
  • Zusatzausgaben wie Reise-, Verwaltungs- und Personalausgaben.
  • Leistungen von Unternehmen, die mit dem antragstellenden Unternehmen verbunden sind, zum Beispiel Tochterunternehmen.
  • Entwicklungskapazitäten, die auch das antragstellende Unternehmen selbst leisten könnte.
  • Beratungsleistungen, insbesondere zur Erstellung des Digitalisierungsplans.
Wo kann ich mehr Informationen zur „Digital Jetzt”-Förderung erhalten?

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter www.bmwi.de/digital-jetzt.

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