
Maßgeschneiderte Lösungen: Wie wir Ihre Pflegekasse konkret entlasten
Iron Mountain: Ihr strategischer Partner für die Pflegereform.
Wir verstehen, dass der § 47b SGB XI für Sie nicht nur eine Gesetzesänderung ist, sondern eine operative Herausforderung. Deshalb bieten wir Ihnen keine Standardlösung, sondern ein auf Sozialdaten spezialisiertes Ökosystem.
Wirtschaftliche Sicherheit: Ihr Schutzschild gegen Strafzahlungen:
Mit unserem Digital Mailroom eliminieren wir Postlaufzeiten und manuelle Erfassungsfehler. Wir sichern Ihre Bearbeitungsgeschwindigkeiten ab, bevor die Frist überhaupt in Gefahr gerät.
Souveränität im Sozialdatenschutz (§ 80 SGB X):
Wir erfüllen lückenlos alle Anforderungen nach § 80 SGB X für die Auftragsverarbeitung. Unsere Hochsicherheitsarchive und verschlüsselten Transferwege garantieren, dass der Schutz Ihrer Versicherten zu jedem Zeitpunkt gewahrt bleibt.
Fachkräfte-Fokus: Zeit für Menschen, nicht für Papier:
Wir geben Ihren Mitarbeitenden die Freiheit zurück, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: die qualifizierte Beratung und Unterstützung Ihrer Versicherten. Jede digitalisierte Akte ist ein Schritt weg von der Verwaltung und hin zur Gestaltung der Pflegezukunft.
Häufig gestellte Fragen
Wie stellt Iron Mountain die Einhaltung des Sozialdatenschutzes nach § 80 SGB X sicher?
Der Schutz sensibler Gesundheits- und Pflegedaten hat für uns oberste Priorität. Wir agieren als spezialisierter Auftragsverarbeiter und erfüllen lückenlos alle Anforderungen des § 80 SGB X sowie der DSGVO. Unsere Prozesse sind zertifiziert, die Datenübertragung erfolgt hochverschlüsselt und unsere Hochsicherheitsarchive in Deutschland bieten physischen Schutz auf Bankenniveau.
Unterstützt Iron Mountain uns auch beim Anzeigeverfahren beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)?
Ja. Das Outsourcing nach § 47b SGB XI erfordert eine Anzeige gemäß § 97 SGB X beim BAS. Wir verstehen uns als Ihr strategischer Partner und stellen Ihnen alle notwendigen Dokumentationen, Sicherheitskonzepte und Leistungsbeschreibungen zur Verfügung, damit Ihr Anzeigeverfahren reibungslos und rechtssicher abläuft.
Wie schnell können wir mit „Scan-on-Demand“ auf physisch eingelagerte Akten zugreifen?
Im Falle eines Widerspruchsverfahrens oder einer Prüfung zählt jede Stunde. Bei unserem Scan-on-Demand-Service fordern Sie die benötigte Akte einfach über unser Portal an. Das Dokument wird in unserem Sicherheitszentrum priorisiert digitalisiert und Ihnen innerhalb definierter Service-Level-Agreements (SLA) verschlüsselt digital zur Verfügung gestellt.
Können die digitalisierten Daten direkt in unsere bestehenden Fachsysteme übernommen werden?
Absolut. Unser Digital Mailroom und die KI-gestützte Erfassung sind schnittstellenoptimiert. Wir klassifizieren Dokumente (z. B. Beratungsnachweise nach § 37.3 oder Pflegeanträge) und liefern die extrahierten Metadaten in den Formaten aus, die Ihre IT-Systeme benötigen. So entfällt die manuelle Datenerfassung fast vollständig.
Ist die Vernichtung von Papieroriginalen nach dem Scannen rechtssicher möglich?
Ja, sofern das „Ersetzende Scannen“ nach dem vom BSI definierten Standard TR RESISCAN erfolgt. Wir bieten Ihnen Prozesse an, die genau diesen Richtlinien entsprechen. Dadurch erhalten Ihre digitalen Kopien die notwendige Beweiskraft, sodass die physischen Originale nach einer Übergangsfrist rechtssicher vernichtet werden können, um wertvollen Archivplatz zu sparen.


